ZPO: § 1295 Abs 1, § 1325
ZPO: § 406
Gem § 406 ZPO ist die Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen nur bei Alimenten zulässig. Alimentationscharakter iSd § 406 ZPO hat nach der Rsp auch eine Schadenersatzrente für die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch eine Körperverletzung. Im Fall eines laufenden Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung (hier: entgehende Pensionsleistungen wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers) ist der Zuspruch künftiger Leistungen hingegen ausgeschlossen.