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Kein Rentenzuspruch für laufende Vermögensschäden

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/56Zak 2023, 38 Heft 2 v. 30.1.2023

ZPO: § 1295 Abs 1, § 1325

ZPO: § 406

Gem § 406 ZPO ist die Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen nur bei Alimenten zulässig. Alimentationscharakter iSd § 406 ZPO hat nach der Rsp auch eine Schadenersatzrente für die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch eine Körperverletzung. Im Fall eines laufenden Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung (hier: entgehende Pensionsleistungen wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers) ist der Zuspruch künftiger Leistungen hingegen ausgeschlossen.

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