ABGB: § 878, § 1090
Das Räumungsbegehren des Vermieters ist wegen rechtlicher Unmöglichkeit seiner Leistung berechtigt, wenn die vereinbarte Verwendung des Mietobjekts dem Flächenwidmungsplan widerspricht (hier: Wohnung in Gewerbegebiet) und es nach den Umständen ausgeschlossen erscheint, eine Umwidmung zu erreichen (Zurückweisung der Revision).