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Abschaltung des Stromnetzzugangs nach Beendigung des Energieliefervertrags

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/52Zak 2023, 36 Heft 2 v. 30.1.2023

ElWOG 2010: § 82

Im Fall der Beendigung des Energieliefervertrags durch ordentliche Kündigung, Zeitablauf oder Widerspruch muss der Abschaltung des Netzzuganges gem § 82 Abs 4 ElWOG 2010 kein Mahnverfahren iSd § 80 Abs 3 ElWOG 2010 vorangehen.

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