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Eheschließung durch Vertreter mit ordre public vereinbar

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/44Zak 2023, 33 Heft 2 v. 30.1.2023

IPRG: § 6

AußStrG: § 97 Abs 2 Z 1

Eine Ferntrauung durch Stellvertreter verstößt nicht gegen den österreichischen ordre public, wenn aufgrund der konkreten Umstände keine Zweifel am Vorliegen einer freien Willensentscheidung der Ehegatten bestehen.

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