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Schmerzengeld nach zahnärztlicher Fehlbehandlung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/706Zak 2023, 399 Heft 20 v. 12.12.2023

ABGB: § 1151, § 1325

40.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): mehrere zahnärztliche Behandlungsfehler, die zu massiven Beschwerden führten (Entzündungen am Zahnfleisch, Verspannungen in der gesamten Kau-, Kopf- und Nackenmuskulatur, Schwindel, Tinnitus, elektrische Impulse); Ziehen von vier Zähnen im Rahmen der Heilbehandlung; keine Dauerfolgen; komprimiert 517 Tage leichte und vier Tage mittlere körperliche Schmerzen.

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