ABGB: § 1151, § 1325
40.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): mehrere zahnärztliche Behandlungsfehler, die zu massiven Beschwerden führten (Entzündungen am Zahnfleisch, Verspannungen in der gesamten Kau-, Kopf- und Nackenmuskulatur, Schwindel, Tinnitus, elektrische Impulse); Ziehen von vier Zähnen im Rahmen der Heilbehandlung; keine Dauerfolgen; komprimiert 517 Tage leichte und vier Tage mittlere körperliche Schmerzen.