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Stromliefervertrag mit längerer Preisgarantie als Bindungsfrist des Anbieters

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/696Zak 2023, 395 Heft 20 v. 12.12.2023

ABGB: § 864a, § 879 Abs 3, § 914, § 915

KSchG: § 6 Abs 3

Eine klare Differenzierung in den AGB für einen Stromliefervertrag zwischen der Preisgarantiedauer und der kürzeren Mindestvertragsbindungsdauer mit der Folge, dass der Anbieter den Vertrag schon vor Ablauf der Preisgarantie durch Kündigung beenden kann, hält der Klauselkontrolle stand (hier: Individualprozess).

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