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Zurückziehung des Antrags auf Inventarerrichtung per E-Mail-Eingabe

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/694Zak 2023, 395 Heft 20 v. 12.12.2023

AußStrG: § 10 Abs 4, § 144 Abs 1, § 165

ABGB: § 804

Eine Eingabe, die dem Gerichtskommissär per E-Mail bzw als PDF-Anhang einer E-Mail übermittelt wird, ist wirksam, sofern sie durch Nachreichen eines unterfertigten Schriftsatzes verbessert wird. Wenn dies nicht von selbst erfolgt, ist ein Verbesserungsverfahren einzuleiten.

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