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Unechte Doppelvertretung durch Übernahme eines neuen Mandats

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/19Zak 2023, 16 Heft 1 v. 16.1.2023

RAO: § 10 Abs 1

RL-BA 2015: § 10 Abs 1

Beim Verbot der Doppelvertretung ist zwischen der echten (§ 10 Abs 1 RAO) und der unechten Doppelvertretung (§ 10 Abs 1 RL-BA 2015) zu unterscheiden. Die Frage, ob eine unechte Doppelvertretung vorliegt, ist anhand einer inhaltlichen, an der Beeinträchtigung der jeweiligen Mandanteninteressen orientierten Prüfung zu beantworten.

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