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Entscheidung eines Verwaltungsgerichts als Eintragungsgrundlage - Rechtskraftbestätigung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/10Zak 2023, 13 Heft 1 v. 16.1.2023

GBG: § 94

AVG: § 18 Abs 4

Die bücherliche Einverleibung (hier: einer Dienstbarkeit) aufgrund des Enteignungserkenntnisses eines Landesverwaltungsgerichts setzt die Vorlage einer formgültigen Rechtskraftbestätigung voraus. Die Rechtskraftbestätigung muss den formalen Anforderungen des § 18 Abs 4 AVG entsprechen.

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