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Gewährleistung für merkantilen Minderwert auch nach Selbstverbesserung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/620Zak 2023, 355 Heft 18 v. 13.11.2023

ABGB (idF vor GRUG): § 922, § 924, § 932, § 933

Im Gewährleistungsprozess trifft den Übernehmer die Beweislast dafür, dass ein Mangel vorliegt und dieser schon im Übergabezeitpunkt vorhanden war. Im Fall eines Defekts, der innerhalb von sechs Monaten hervorgekommen ist, muss der Übernehmer gem § 924 ABGB nur die Mangelhaftigkeit (Vertragswidrigkeit) nachweisen.

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