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Abgasskandal - konkludenter Verzicht auf Verjährungseinrede durch Software-Update

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/596Zak 2023, 338 Heft 17 v. 23.10.2023

ABGB: § 863, § 933, § 1497

Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis kann die Verjährungsfrist zwar nicht mehr unterbrechen, ist aber idR als stillschweigender Verzicht auf die Verjährungseinrede zu verstehen.

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