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Richtigstellung der Parteibezeichnung von der bezeichneten auf die tatsächlich gemeinte Person

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/575Zak 2023, 319 Heft 16 v. 9.10.2023

ZPO: § 235 Abs 5, § 514, § 528

Die Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei von der existierenden angeführten Person auf jene Person, die vom Kläger der Klageerzählung nach erkennbar eindeutig gemeint war, ist nach stRsp trotz des damit verbundenen Personenwechsels zulässig.

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