ZPO: § 235 Abs 5, § 514, § 528
Die Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei von der existierenden angeführten Person auf jene Person, die vom Kläger der Klageerzählung nach erkennbar eindeutig gemeint war, ist nach stRsp trotz des damit verbundenen Personenwechsels zulässig.