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Kündigung wegen Weitergabe gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/569Zak 2023, 316 Heft 16 v. 9.10.2023

MRG: § 30 Abs 2 Z 4 Fall 2

Auch wenn dem Mieter die Untervermietung gestattet ist, kann der Vermieter den Hauptmietvertrag im Fall der Untervermietung zu einer unverhältnismäßig hohen Gegenleistung gem § 30 Abs 2 Z 4 Fall 2 MRG aufkündigen. Die Kündigung ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Zustimmung zur Untervermietung ausdrücklich oder konkludent unabhängig von der Höhe des Untermietzinses erteilt worden ist.

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