ABGB: § 943
NotAktsG: § 1 Abs 1 lit d
Bei folgender Sachlage kann von einer wirklichen Übergabe einer Immobilie ausgegangen werden, weshalb die Liegenschaftsschenkung nicht der Notariatsaktsform bedurfte (Zurückweisung der Revision): Die Übergeberin erklärte dem Übergeber vor dem geschenkten Haus, dass es jetzt ihm gehört und er darauf aufpassen soll. Weiters beschrieb sie ihm den Aufbewahrungsort der Schlüssel und