ABGB: § 187
AußStrG: § 31, § 106a
Die gerichtliche Regelung des Kontaktrechts kann auch in Form einer gestaffelten Steigerung der Kontakte von zunächst wenigen Stunden pro Woche hin zu regelmäßigen Übernachtungen erfolgen, wenn dies zur Wahrung des Kindeswohls sinnvoll erscheint (hier: weil der kontaktberechtigte Elternteil das Kleinkind bisher niemals alleine, sondern nur in Gegenwart der Großeltern betreut hat).