Vor etwa 20 Jahren wurde eine große und renommierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit der Errichtung eines aufwendigen Testaments beauftragt. Wegen der Komplexität wurde ein prominenter akademischer Erbrechtsexperte beigezogen, der auch nach seiner Einschätzung der Formerfordernisse gefragt wurde. Das aus mehreren Blättern bestehende Testament sollte mit einer Heftklammer verbunden werden. Der Erbrechtsexperte wurde auch gefragt, ob Erblasser und Zeugen auch die einzelnen Blätter paraphieren sollten und ob die Blätter noch stärker verbunden werden sollten. Das verneinte er mit der Bemerkung, das sei nur eine "Fleißaufgabe".1