In der Rs 3 Ob 33/23h hat der OGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob auch bei von VW verbauten Dieselmotoren vom Typ EA 288 (EU-6 NSK) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinn der EU-Typengenehmigungs-VO 715/2007 vorliegt. Diese Motorreihe ist mit einem Steuerprogramm ausgestattet, das bewirkt, dass eine Abgasmessung auf dem Prüfstand immer mit regeneriertem Katalysator beginnt und während eines Prüfzyklus uU weniger Regenerierungen mit kurzfristiger Schadstofferhöhung stattfinden als während des gleichen Zeitraums im Realbetrieb.