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Beginn der Berufungsfrist mit Zustellung der unzulässigen gekürzten Urteilsausfertigung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/534Zak 2023, 299 Heft 15 v. 25.9.2023

ZPO: § 417a, § 461 Abs 2

Auch wenn die gekürzte Urteilsausfertigung nach § 417a ZPO unzulässig war (hier: weil bereits eine rechtzeitige Berufungsanmeldung vorlag), löst ihre Zustellung den Lauf der Berufungsfrist aus.

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