ABGB: § 258 Abs 4, § 277 Abs 2
Eine materielle Interessenkollision bei dem gesetzlichen Vertreter kann auch ohne zugleich bestehende formelle Interessenkollision die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 277 Abs 2 ABGB rechtfertigen.
ABGB: § 258 Abs 4, § 277 Abs 2
Eine materielle Interessenkollision bei dem gesetzlichen Vertreter kann auch ohne zugleich bestehende formelle Interessenkollision die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 277 Abs 2 ABGB rechtfertigen.