ABGB: § 92 Abs 2, § 97
Die Pflege eines Elternteils ist ein wichtiger persönlicher Grund iSd § 92 Abs 2 ABGB, der den temporären Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung rechtfertigt.
Während der gesonderten Wohnungsnahme darf der andere Ehegatte die Ehewohnung nicht aufgeben.