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Gesonderte Wohnungsnahme für die Pflege eines Elternteils

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/516Zak 2023, 293 Heft 15 v. 25.9.2023

ABGB: § 92 Abs 2, § 97

Die Pflege eines Elternteils ist ein wichtiger persönlicher Grund iSd § 92 Abs 2 ABGB, der den temporären Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung rechtfertigt.

Während der gesonderten Wohnungsnahme darf der andere Ehegatte die Ehewohnung nicht aufgeben.

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