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Weltweites Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen mit 1. 9. 2023 in Kraft getreten

ThemaUniv.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber/Vizepräsident Dr. Matthias NeumayrZak 2023/514Zak 2023, 288 Heft 15 v. 25.9.2023

Als die Europäische Kommission in der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vom 4. 5. 2021 den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Lugano-Übereinkommen 2007 ablehnte,11Bewertung des Ersuchens des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland um Beitritt zum Lugano-Übereinkommen von 2007, COM(2021) 222 final. Das Vereinigte Königreich hatte am 8. 4. 2020 bei der Schweiz als Depositar einen Antrag auf Beitritt zum Lugano-Übereinkommen hinterlegt. verwies sie nicht nur auf die nach dem Brexit fehlende Integration des Vereinigten Königreichs in den Binnenmarkt,22"Das Vereinigte Königreich ist ein Drittstaat ohne besondere Verbindung zum Binnenmarkt." Die Notwendigkeit einer Beziehung zum Binnenmarkt ist allerdings im LGVÜ nicht genannt. sondern auch auf die Möglichkeit eines Beitritts zum Haager Übereinkommen vom 30. 6. 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen und zum Haager Übereinkommen vom 2. 7. 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (HAVÜ).33"Daher sollten die Haager Übereinkommen den Rahmen für die künftige justizielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Zivilsachen bilden." Dieser Standpunkt hat Kritik hervorgerufen.44ZB Kohler, Ein europäischer Justizraum in Zivilsachen ohne das Vereinigte Königreich? ZEuP 2021, 781; Basedow, Perspektivlos in Brüssel? Die Kommission zum künftigen Rechtsverkehr mit Großbritannien, EuZW 2021, 777. Zweifellos gibt es auch sachliche Gründe gegen einen Beitritt des Vereinigten Königreichs zum LGVÜ 2007: Hess, Das Lugano-Übereinkommen und der Brexit, in FS Kohler (2018) 179. Das Inkrafttreten des HAVÜ mit 1. 9. 2023 bietet einen passenden Anlass, sich näher mit diesem Übereinkommen auseinanderzusetzen.

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