Als die Europäische Kommission in der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vom 4. 5. 2021 den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Lugano-Übereinkommen 2007 ablehnte,1 verwies sie nicht nur auf die nach dem Brexit fehlende Integration des Vereinigten Königreichs in den Binnenmarkt,2 sondern auch auf die Möglichkeit eines Beitritts zum Haager Übereinkommen vom 30. 6. 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen und zum Haager Übereinkommen vom 2. 7. 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (HAVÜ).3 Dieser Standpunkt hat Kritik hervorgerufen.4 Das Inkrafttreten des HAVÜ mit 1. 9. 2023 bietet einen passenden Anlass, sich näher mit diesem Übereinkommen auseinanderzusetzen.