Nach Ansicht des OGH (17 Ob 5/23v) kann der Eintritt des Insolvenzverwalters in einen vor Insolvenzeröffnung anhängig gemachten Einzelanfechtungsprozess nach § 37 IO auch noch nach Ablauf der Einjahresfrist des § 43 Abs 2 IO erfolgen.
Nach Ansicht des OGH (17 Ob 5/23v) kann der Eintritt des Insolvenzverwalters in einen vor Insolvenzeröffnung anhängig gemachten Einzelanfechtungsprozess nach § 37 IO auch noch nach Ablauf der Einjahresfrist des § 43 Abs 2 IO erfolgen.