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3. Senat zum Dritten: Nochmals zu § 234 ZPO

ThemaMag. Dominik SchindlZak 2023/475Zak 2023, 264 Heft 14 v. 4.9.2023

Zuletzt hat sich der OGH in drei exekutionsrechtlichen Entscheidungen, die demselben Titelverfahren nachfolgen, mit § 234 ZPO auseinandergesetzt. Unter Berufung auf diese Bestimmung erstreckt er dabei Pflichten des Treuhänders gegenüber dem Treugeber auf denjenigen, der während des laufenden Verfahrens das Treugut erwirbt. Während 3 Ob 237/22g113 Ob 237/22g = EvBl 2023/141, 489 (Schindl). und 3 Ob 185/22k223 Ob 185/22k = Zak 2023/61, 39 = ecolex 2023/128, 211 = EvBl 2023/140, 488 = ÖBA 2023/2916, 376; dazu Schindl, Die Veräußerung der treuhändig gehaltenen Sache - ein Fall für § 234 ZPO? ÖJZ 2023, 460. nahezu wortident ausgefallen sind, legt der 3. Senat zu 3 Ob 98/23t333 Ob 98/23t. in der Begründung seiner Ansicht nochmals nach. Bei genauerem Hinsehen überzeugt allerdings auch der neue Ansatz nicht.

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