EuGVVO 2012: Art 7 Nr 1 und 2, Art 19, Art 25 Abs 4
Eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung in einem Verbrauchervertrag kann dem Zessionar, der vom Verbraucher abgetretene Ansprüche geltend macht, jedenfalls nur dann entgegengehalten werden, wenn sie mit dem Verbraucher wirksam vereinbart wurde (zu weiteren Voraussetzungen siehe EuGH C-519/19 , DelayFix = RdW 2021/228).