ABGB: § 1325
45.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): schwere Verletzungen in erster Linie im Bereich des linken Beins bei einem Motorradunfall; mehrfache Brüche; Minderung der Erwerbsfähigkeit über 25 % (Zurückweisung der Revision).
OGH 27. 6. 2023, 2 Ob 117/23d