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Einfahrt eines Einsatzfahrzeugs in eine Kreuzung bei Rotlicht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/384Zak 2023, 218 Heft 11 v. 3.7.2023

ABGB: § 1304, § 1311

StVO: § 19 Abs 2, § 26 Abs 3

Der generelle Vorrang von Einsatzfahrzeugen gem § 19 Abs 2 StVO gilt aufgrund der speziellen Regelung des § 26 Abs 3 StVO nicht bei der Fahrt über eine ampelgeregelte Kreuzung bei Rotlicht.

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