ABGB: § 914, §§ 1117 f
Der Verstoß gegen ein vertragliches Konkurrenzverbot ist ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertrags, wenn er dem betroffenen Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin bzw (bei befristeten Verträgen) bis zum Vertragsende unzumutbar macht.