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Umwandlung einer Simultanhypothek in Singularhypotheken

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/372Zak 2023, 214 Heft 11 v. 3.7.2023

GBG: § 15

EO: § 222

Zumindest im Fall eines Schuldner- und/oder Gläubigerwechsels kann eine Simultanhypothek unter Aufgabe der Simultanhaftung auf mehrere Singularhypotheken aufgeteilt werden.

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