ABGB: § 1455
ForstG: § 33
Die Ersitzung eines Wegerechts an einer Forststraße ist möglich. Nur die Benützung des Waldes im Rahmen der Legalservitut nach § 33 Abs 1 ForstG (Erholungszwecke) kann gem § 33 Abs 5 ForstG nicht zur Ersitzung führen.
ABGB: § 1455
ForstG: § 33
Die Ersitzung eines Wegerechts an einer Forststraße ist möglich. Nur die Benützung des Waldes im Rahmen der Legalservitut nach § 33 Abs 1 ForstG (Erholungszwecke) kann gem § 33 Abs 5 ForstG nicht zur Ersitzung führen.