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Ablehnungsrecht eines Rechtsanwalts bei Bestellung zum Rechtsbeistand

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/367Zak 2023, 213 Heft 11 v. 3.7.2023

ABGB: §§ 273 ff, § 275 Z 3

AußStrG: § 119

Die Regeln für die Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters in §§ 273 ff ABGB gelten auch für die Auswahl des Rechtsbeistandes oder des einstweiligen Erwachsenenvertreters.

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