ABGB: § 863, § 1175
Der gemeinsame Hausbau durch Lebensgefährten kann nur dann als schlüssige Gründung einer GesbR qualifi-
Seite 212
ABGB: § 863, § 1175
Der gemeinsame Hausbau durch Lebensgefährten kann nur dann als schlüssige Gründung einer GesbR qualifi-
Seite 212