ABGB: § 180 Abs 1
In den Fällen des § 180 Abs 1 ABGB ist eine Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung vorgesehen, sofern sie dem Kindeswohl entspricht. Ein subjektiver Anspruch eines Elternteils darauf, dass das Gericht von dieser Phase absieht, besteht nicht.