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Verkehrssicherungspflichten auf der Skipiste

ThemaLena Milacher, LL.B. (WU)/Maximilian Pfeiffenberger, LL.B. (WU)Zak 2023/360Zak 2023, 204 Heft 11 v. 3.7.2023

Die Haftung des Pistenhalters für Unfälle ist grundsätzlich auf den von ihm organisierten Skiraum sowie dessen Nahebereich und dort auf atypische Gefahren beschränkt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die kasuistische und schwer überblickbare Rechtsprechung zu den Sorgfaltspflichten und der daran anknüpfenden Haftung der Pistenhalter.

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