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Keine Aufrechnung von Überzahlungen mit Unterhaltsrückstand im Außerstreitverfahren

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/338Zak 2023, 195 Heft 10 v. 19.6.2023

AußStrG: § 9

ABGB: § 231, § 1438

Im Außerstreitverfahren ist die aufrechnungsweise Einwendung von nicht in diesem Verfahren zu entscheidenden Gegenforderungen nicht möglich.

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