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Formmängel der Vollstreckbarkeitsbestätigung

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/321Zak 2022, 179 Heft 9 v. 10.6.2022

Geo: § 150

EO: § 54a

Gem § 150 Abs 2 Geo ist für die Ausfertigung der Vollstreckbarkeitsbestätigung eine besondere Stampiglie ("Diese Ausfertigung ist vollstreckbar") zu verwenden. Dabei handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift. Eine Abweichung führt nicht zur Unwirksamkeit der Bestätigung (hier: Verwendung der Stampiglie "Diese Ausfertigung ist rechtskräftig" mit dem handschriftlichen Zusatz "+ vollstreckbar").

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