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Normative Erfordernisse und Grenzen bei der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie in das österreichische Recht

ThemaUniv.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber/Univ.-Ass. Mag. Bernhard SommerZak 2022/303Zak 2022, 164 Heft 9 v. 10.6.2022

Die Umsetzung der neuen europäischen Verbandsklagen-Richtlinie11Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG . hat bis 25. 12. 2022 zu erfolgen. Der hohe Abstraktionsgrad der unionsrechtlichen Vorgaben und zahlreiche Wahlmöglichkeiten in Bezug auf deren Umsetzung22Vgl etwa Art 4 Abs 5, 6, 7; Art 7 Abs 5; Art 8 Abs 2, 4 Verbandsklagen-RL. eröffnen den nationalen Gesetzgebern hierbei einen erheblichen Handlungsspielraum. Dieser wird durch die Zielsetzungen der Richtlinie begrenzt, wozu insb die Wahrung des "Gleichgewichts zwischen der Verbesserung des Zugangs der Verbraucher zur Justiz und der gleichzeitigen Gewährung angemessener Schutzmaßnahmen für Unternehmen gegen Klagemissbrauch" zählt.33Vgl ErwGr 10 zur Verbandsklagen-RL. Überdies setzt eine effektive und friktionsfreie Umsetzung des Richtlinieninhalts die Bedachtnahme auf die Grundsätze und die Systematik bestehender nationaler Rechtsschutzmechanismen voraus. Der vorliegende Beitrag erörtert anhand ausgewählter Fragestellungen die wesentlichen Kriterien, die bei der Anpassung des österreichischen Zivilverfahrensrechts an die Verbandsklagen-Richtlinie zu beachten sind.

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