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Auskunftspflicht der Mutter über die Identität des Vaters

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/149Zak 2022, 83 Heft 5 v. 1.4.2022

In der Rs XII ZB 183/21 hat der dt BGH aus der im Eltern-Kind-Verhältnis bestehenden Beistandspflicht abgeleitet, dass die Mutter dem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des Vaters verpflichtet ist. Dass die rechtliche Elternstellung der leiblichen Mutter durch Adoption beendet ist, ändert seiner Ansicht nach nichts an ihrer Auskunftspflicht.

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