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Heinrich-Pendl, Anm zu JBl 2022, 100.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/143Zak 2022, 80 Heft 4 v. 18.3.2022

Zu 6 Ob 48/21h = Zak 2021/600, 337: Bei der Bonitätsprüfung, die § 7 VKrG vor Abschluss von Verbraucherkreditverträgen vorschreibt, räumt das Gesetz dem Kreditgeber einen Ermessensspielraum ein. Bei Warenkleinkrediten muss er nicht undifferenziert in jedem Fall Informationen zu den Einkommens- und/oder Vermögensverhältnissen des Verbrauchers einholen. Die Auskunft einer Kreditauskunftei kann ausreichend sein.

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