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Überwachungspflicht des Baustellenkoordinators bei sicherheitsrelevanten Änderungen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/132Zak 2022, 78 Heft 4 v. 18.3.2022

BauKG: § 5

ABGB: § 1299, § 1311

Eine ständige Anwesenheit des Baustellenkoordinators auf der Baustelle ist nicht erforderlich. Baustellenbesuche müssen in Intervallen erfolgen, die unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Baustelle sowie der Art und der Intensität der Tätigkeiten eine effektive Gefahrenverhütung ermöglichen.

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