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Anspruch auf Werklohn bei Nichtausführung - Mitteilungspflicht gegenüber Verbrauchern

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/123Zak 2022, 74 Heft 4 v. 18.3.2022

ABGB: § 1168 Abs 1

KSchG: § 27a

Wenn die Ausführung des Werks aus in der Sphäre des Bestellers liegenden Gründen unterblieben ist, hat der Werkunternehmer gem § 1168 Abs 1 ABGB Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was er durch die Nichtausführung gespart oder durch die anderweitige Verwendung erworben bzw absichtlich zu erwerben versäumt hat. Die Behauptungs- und Beweislast für die Abzüge liegt beim Besteller.

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