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Kindesentführung - Einstellung des Rückführungsverfahrens nach Rückkehr

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/115Zak 2022, 72 Heft 4 v. 18.3.2022

HKÜ: Art 12 Abs 1

AußStrG: § 111a

Wenn der Rückführungsantrag weniger als ein Jahr nach der Verbringung bei Gericht eingelangt ist, steht die Integration des Kindes im neuen Aufenthaltsstaat der Rückführung gem Art 12 Abs 1 HKÜ nicht entgegen.

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