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Unveränderter Wohnsitz während Untersuchungshaft

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/108Zak 2022, 63 Heft 4 v. 18.3.2022

Aus der schon länger andauernden Untersuchungshaft des Beklagten im Ausland lässt sich nach Ansicht des OLG Innsbruck (2 R 113/21s) nicht der Schluss ziehen, dass sein Wohnsitz in Österreich iSd § 66 Abs 1 JN nicht mehr besteht.

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