Wenn die Verlassenschaft nicht zur Deckung des Pflichtteils ausreicht, kann der Pflichtteilsberechtigte gem § 789 ABGB vom Geschenknehmer einer hinzurechnungspflichtigen Schenkung die Zahlung des Fehlbetrags verlangen. Nach Ansicht des Autors ist nicht der Anspruch auf den Ausfall, sondern nur die Haftung des Geschenknehmers mit dem Geschenkwert gedeckelt. Nach Erschöpfung des Haftungsfonds bleibe der Anspruch als Naturalobligation bestehen. Die Höhe des Haftungsfonds entspreche dem tatsächlichen Geschenkwert. Der redliche Geschenknehmer könne sich durch die Herausgabe des Geschenks von der Haftung befreien.