vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristunterbrechung durch Verfahrenshilfeantrag ohne Vermögensbekenntnis

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/96Zak 2022, 59 Heft 3 v. 25.2.2022

ZPO: § 66, § 73 Abs 2, § 464 Abs 3

Rechtsmittelfristen und andere Notfristen werden gem § 464 Abs 3 bzw § 73 Abs 2 ZPO durch die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrags auf Beigebung eines Rechtsanwalts unterbrochen, auch wenn der Antrag unberechtigt (dh abzuweisen) ist. Nur ein unzulässiger (dh zurückzuweisender) Antrag bewirkt keine Fristunterbrechung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte