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Beginn der kurzen Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche frühestens ein Jahr nach dem Tod

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/83Zak 2022, 54 Heft 3 v. 25.2.2022

ABGB: § 765 Abs 2, § 1487a

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