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Ausführung einer Wertpapierorder auch bei fehlender Deckung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/51Zak 2022, 34 Heft 2 v. 4.2.2022

ABGB: § 879 Abs 3, § 1299

KSchG: § 6 Abs 3

Nach ihren AGB darf die Bank die Ausführung eines Wertpapierauftrags unterlassen, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist; sie ist jedoch auch berechtigt, den Auftrag auszuführen, sofern ihr nicht erkennbar ist, dass der Kunde die Durchführung nur bei Deckung wünscht. Eine gröbliche Benachteiligung des Verbraucherkunden durch diese Klausel ist ebensowenig erkennbar wie ein Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG).

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