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Der europäische Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 8 Nr 1 EuGVVO in Anlegerprozessen am Beispiel von Klagen gegen Aufsichtsratsmitglied und Abschlussprüfer

ThemaHon.-Prof. Dr. Herbert PimmerZak 2022/43Zak 2022, 28 Heft 2 v. 4.2.2022

Art 8 Nr 1 EuGVVO ermöglicht mehrere Beklagte mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsam am Gericht des Ortes, an dem ein Beklagter, den der Kläger als sog "Ankerbeklagten" ausgewählt hat, seinen Wohnsitz hat, zu klagen und auf diese Weise für alle Beklagten einen gemeinsamen Gerichtsstand zu begründen. Der Beitrag untersucht die Reichweite dieser Bestimmung anhand einer praktisch bedeutsamen Fallkonstellation.

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