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Keine pandemiebedingte Zinsminderung wegen eines finanziellen Engpasses des Wohnungsmieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/741Zak 2022, 396 Heft 20 v. 12.12.2022

ABGB: § 1104, § 1105

Eine pandemiebedingte finanzielle Notlage des Wohnungsmieters kann nicht gem §§ 1104 f ABGB zum Zinsentfall oder zur Zinsminderung führen. Diese Regelungen knüpfen an die Unbrauchbarkeit des Mietobjekts und nicht an einen finanziellen Engpass an.

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